Die Frage, ob das eigene Stammrestaurant bei der Lebensmittelkontrolle gut abgeschnitten hat, lässt sich endlich beantworten. Seit dem 1. Oktober 2008 ist nämlich das neue Informations- und Datenschutzgesetz (IDG) in Kraft, im Wortlaut abrufbar beim Datenschutzbeauftragten (DSB).

Der Tages-Anzeiger schreibt in der gestrigen Ausgabe folgendes:

Dokumente von Kanton und Gemeinden, die bisher unter Verschluss blieben, sind jetzt öffentlich zugänglich. Gläsern ist die Verwaltung deswegen noch lange nicht.

Es wird die Frage aufgeworfen, ob ein Gast erfahren darf/kann, ob die Lebensmittelkontrolle seine Stammbeiz beanstandet hat. Der Tagi schreibt weiter dazu:

Im Prinzip spreche nichts dagegen, diese Information über ein bestimmtes Restaurant weiterzugeben, sagt Karl Stengel, ehemaliger Datenschutzbeauftragter der Stadt Winterthur. Der betroffene Wirt müsse aber Gelegenheit erhalten, zu den Beanstandungen Stellung zu nehmen.

Diese Auskunft finde ich allerdings etwas vage - das neue Gesetz muss sich wohl noch der Praxis bzw. der Rechtsprechung stellen.

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